Besondere Dienstleistungsbereiche sind ausdrücklich durch Art. 2 Abs. 2 EU-DLR ausgenommen. Die Richtlinie findet unter anderem keine Anwendung auf nicht-wirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, Finanz- und Verkehrsdienstleistungen, Dienstleistungen und Netze der elektronischen Kommunikation, Leiharbeitsagenturen, Gesundheitsdienstleistungen oder private Sicherheitsdienste.
Am 28.12.2009, rechtzeitig zum Fristablauf zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, sind alle Kommunen des Saarlandes in der Lage Gewerbe An-, -um- und -abmeldungen auch aus der Ferne entgegenzunehmen. Um diese Anforderung zu erfüllen, setzt der Zweckverband eGo-Saar mittels eines Formularmanagementsystems eine Lösung für alle Kommunen des Saarlandes um.
Für andere EU-dienstleistungsrichtlinienrelevante Verfahren und sonstige Anliegen steht den interessierten Dienstleistungserbringern ein Kontaktformular der jeweiligen Kommune zur Verfügung.
Die Dienstleistungserbringer aus dem In- und Ausland werden damit in die Lage versetzt, Ihre Anträge in den Kommunalverwaltungen, einzureichen. Hierfür brauchen sie den Einheitlichen Ansprechpartner nicht einzuschalten.
Mit dem neuen System sind die Saarländischen Kommunen sind ab dem 28.12.2009 in der Lage, sowohl papiergebundene Anträge per Post als auch vollständig elektronische Anträge (elektronisch signiert) entgegenzunehmen. Auch eine Mischform ist mit dem sog. Mantelbogenverfahren möglich; hierbei übersendet der Antragsteller seine Daten sowohl elektronisch (unsigniert) als auch zusammengefasst per Papier mit seiner Unterschrift versehen.
Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie bedeutet nicht nur Erleichterungen für die Dienstleister. Es stellt auch für die Verwaltungen eine große Chance dar. Die Änderungen der Verwaltungsabläufe sowie deren verstärkte technische Unterstützung im Sinne von E-Government führen zu mehr Serviceorientierung und zu mehr Effizienz in den Behörden.